Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und
sonstigen Leistungen zwischen der K7 GmbH und ihren Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung
wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1. Vertragspartner
K7 GmbH
Hans-Grüninger-Weg 11
71706 Markgröningen
Deutschland
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen der K7 GmbH, insbesondere in den Bereichen Bauleistungen,
Gebäudereinigung, Sicherheitsdienstleistungen sowie Sanierungsarbeiten.
Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB),
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
3. Vertragsabschluss
Angebote der K7 GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher
Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
4. Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen
Auftragsbestätigung, dem Angebot oder einer schriftlichen Vereinbarung.
Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist die K7 GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen,
Zugänge und Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der K7 GmbH.
7. Termine und Ausführungsfristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich
vereinbart wurden.
Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Arbeitsausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse
berechtigen die K7 GmbH zur angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.
8. Abnahme
Soweit eine Abnahme erforderlich ist, hat diese unverzüglich nach Leistungserbringung zu erfolgen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen schriftlich
anzuzeigen.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist
für Werkleistungen 12 Monate, soweit gesetzlich zulässig.
10. Haftung
Die K7 GmbH haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die K7 GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11. Haftungsausschluss für Folgeschäden
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen,
soweit gesetzlich zulässig.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der
K7 GmbH.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden
datenschutzrechtlichen Vorschriften. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu
entnehmen.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen
Informationen geheim zu halten.
15. Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand Stuttgart.
17. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.